Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
Das ist jetzt wichtig

Seit Januar 2023 ist sie da: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Arbeitgeber erhalten Krankmeldungen nicht mehr von ihren Mitarbeitenden, sondern direkt von den Krankenkassen. Wir klären alle wichtige Fragen zur eAU und zeigen dir, was du jetzt tun kannst.

So funktioniert die elektronische Krankmeldung ab Januar 2023

Ein neues Verfahren, viele offene Fragen.

Wie laufen Krankmeldungen zukünftig ab?

Was muss ich beachten?

Wie kann ich das neue Verfahren möglichst zeitsparend in meinem Unternehmen einführen?

Hier zunächst einmal der grobe Ablauf:

1. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Dies kann er bereits vor dem Besuch beim Arzt tun. Auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

2. Jetzt folgt der Arztbesuch. Der Arbeitnehmer erhält seine AU. Falls gewünscht, erhält der Arbeitnehmer auch einen Ausdruck für den Arbeitgeber.

3. Die AU-Daten werden nun bis spätestens 24:00 Uhr selbigen Tages von der jeweiligen Arztpraxis an die jeweilige Krankenkasse elektronisch übermittelt.

4. Der Arbeitgeber oder ein Mitarbeiter der HR-Abteilung sendet nun eine Anfrage zur Abfrage der eAU-Daten an die Krankenkasse.

5. Die Krankenkasse stellt die eAU bereit und der Arbeitgeber erhält eine Benachrichtigung.

Ab wann muss das Verfahren genutzt werden?

Der Starttermin für das Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeit (eAU) wurde mehrmals verschoben.

Seit einiger Zeit ist jedoch klar:

Ab dem 1. Januar 2023 sind grundsätzlich alle Arbeitgeber dazu verpflichtet.

Sprich, seit 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Krankmeldungen ihrer gesetzlich Versichterten Mitarbeiter elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abfragen.

Welche technischen Voraussetzungen solltest du als Arbeitgeber erfüllen?

Für den Datenaustausch im Rahmen des eAU-Verfahrens benötigt der Arbeitgeber in der Regel eine sichere Internetverbindung sowie ein Endgerät, auf dem eine eAU-Software installiert ist.

Diese Software ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes elektronisch zu erfassen und von dem Server der Krankenkasse abzurufen.

In einigen Fällen kann die Übertragung auch über eine webbasierte Plattform erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die verwendete Software den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprechen muss.

Interne Umsetzung: So führst du das neue eAU-Verfahren erfolgreich im Unternehmen ein

Eine erfolgreiche Einführung des eAU-Verfahrens im Unternehmen erfordert sowohl die Erfüllung bestimmter technischer als auch organisatorischer Voraussetzungen sowie die Anpassung der internen Abläufe.

Organisatorische Voraussetzungen: Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass das Personal mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet ist, um das eAU-Verfahren erfolgreich durchführen zu können. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter über die rechtlichen Anforderungen und die Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem eAU-Verfahren informiert sind.

Interne Abläufe: Der Arbeitgeber sollte die internen Abläufe im Unternehmen anpassen, um das eAU-Verfahren erfolgreich umsetzen zu können. Dazu gehört zum Beispiel die Schulung des Personals und die Einführung von Prozessen und Verfahren, die die Verarbeitung, Übertragung und Speicherung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen regeln.

Kommunikation: Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter rechtzeitig über die geplante Einführung des eAU-Verfahrens informiert und sie auf die Änderungen vorbereitet. Eine zusätzliche Kommunikation mit Arzt und Krankenkasse ist auch notwending um die Abläufe zu koordinieren und Missverständnisse zu vermeiden.

Testphase: Vor der Einführung des eAU-Verfahrens sollte der Arbeitgeber eine Testphase durchführen, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Abläufe reibungslos funktionieren und alle Anforderungen erfüllt werden.

Fazit: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erleichtert vieles

Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist eine digitale Alternative zur herkömmlichen Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitsunfähigkeit elektronisch zu bescheinigen und an ihren Arbeitgeber zu übermitteln.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die eAU direkt in ihre elektronischen Personalakten aufnehmen und verarbeiten können, ohne auf die postalische Zustellung einer Papierbescheinigung warten zu müssen.

Es ist jetzt wichtig, dass Arbeitgeber sich mit dem neuen Verfahren vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um die elektronische Übermittlung der eAU zu unterstützen.

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